Allgemeine Dienstleistungsbedingungen für Herstellung von gedruckten Schaltungen durch die Firma Techno-Service S.A. Zakład Wytwarzania Obwodów Drukowanych, im weiteren Lieferer genannt.
Die Angebotsanfrage soll in der Schriftform zugeschickt werden: a) indem das Anfrageformular auf der Webseite www.pcb-technoservice.eu erfüllt wird oderb) indem die Anfrage per E-Mail marketing@technoservice.com.pl zugeschickt wird.
Die durch den Lieferer zugeschickten Preisangebote bilden keine Verpflichtung zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Mündlich getroffene Vereinbarungen und Verpflichtungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.
Zleceniodawca zobowiązany jest sprawdzić wszystkie dane na otrzymanej ofercie cenowej i zgłosić dostawcy ewentualne wątpliwości w formie pisemnej przed rozpoczęciem realizacji zlecenia.
Oferta cenowa będzie obowiązywała w przypadku, gdy zleceniodawca powoła się na nią przy zamówieniu i wszystkie elementy wykonywanej płytki będą zgodne z ofertą cenową (zmiana technologii, ilości bądź warunków realizacji w stosunku do określonych w ofercie cenowej może spowodować zmianę ceny i/lub terminu dostawy).
Die Bestellungen sind ausschließlich in Schriftform einzureichen. a) indem das Bestellungsformular auf der Webseite www.pcb-technoservice.eu erfüllt wird oder
Die per Online-Formular bzw. die genannte E-Mail eingereichten Bestellungen werden durch den Auftraggeber als die Forderung der Dienstleistungsdurchführung angesehen. Mündlich getroffene Vereinbarungen und Verpflichtungen sind ohne schriftliche Bestätigung ungültig.
Der Lieferer kann dem Auftraggeber verweigern, die Bestellung wegen der bisherigen Zahlungsrückständen seitens des Auftraggebers, der Unstimmigkeiten zwischen der Bestellung und der technischen Spezifikation des Lieferers bzw. eines anderen dem Auftraggeber vorgelegten Grundes durchzuführen.
Der Rücktritt des Auftraggebers von der Durchführung der eingereichten Bestellung ist unter der Bedingung möglich, dass er angemessene Kosten trägt, die mit jenen seitens des Lieferers getragenen Kosten in Bezug auf die Bestellungsdurchführung vergleichbar sind.
Durchführung der Bestellung
Falls der Auftraggeber nicht anders bestimmt hat, a) führt der Lieferer die Bestellungen gemäß den Normen IPC-A-600, IPC-A-610, PERFAG 2D, PERFAG 3C durch; b) führt der Lieferer die Bestellungen mit der Anzahltoleranz von -5%/+10% durch; c) lässt eine Möglichkeit des Vorkommens bis zu 10% fehlerhafter und seitens des Lieferers sichtbar vermerkten Schaltungen per Einschub zu.
Andere Bestimmungen können nach individueller Absprache (Anzahltoleranz von +/-0% erfordert eine individuelle Preisabrechnung) getroffen werden.
Wenn Verzögerungen in Bezug auf die Bestellungsdurchführung vorkommen, trägt der Lieferer keine finanziellen Folgen der Verzögerung.
Die Zahlungsverzögerungen werden die Zurückhaltung der Bestellungsdurchführung und des Bestellungsversands verursachen, bis die rückständigen Zahlungen erbracht sind.
Preis
Der Lieferer hat den Preis der gedruckten Schaltung auf Grund des zugeschickten Entwurfs zu bestimmen. Alle Preise sind Netto-Preise und enthalten keine Liefer- und Versicherungskosten.
Der Lieferer behält sich das Recht vor, den Preis zu ändern im Falle wenn das durch den Auftraggeber zugeschickte Angebot andere Bedingungen als das früher akzeptierte Angebot enthält (z.B. die Technologie, Anzahl der Schaltungen, gewünschte Lieferzeit wurden geändert) bzw. wenn nach dem Einreichen der Bestellung und vor ihrer Durchführung eine erhebliche Preiserhöhung (von über 10%) der erforderlichen Stoffen für die Herstellung der gedruckten Schaltungen stattgefunden hat.
Lieferung
Die Realisierungsfrist umfasst die Lieferzeit nicht. Das bestimmte Realisierungsdatum ist das Datum des Versandes an den Lieferer bzw. der Bereitstellung der Ware zur Abnahme.
Der Lieferer führt Versand im Inland und Ausland standardmäßig in Zusammenarbeit mit dem Logistikunternehmen DHL durch.
Der Lieferer trägt keine Verantwortung für Zerstörung und Abhandenkommen der Warensendung durch den Kurier bzw. jegliche Lieferverzögerung seitens des Spediteurs (in solchen Fällen steht der Lieferer zwecks der Lösung der entstandenen Probleme bzw. der Einlegung der Beanstandung beim Spediteur zur Verfügung ).
Wenn Verzögerungen in Bezug auf die Lieferung der Schaltungen vorkommen, trägt der Lieferer keine finanziellen Folgen dieser Verzögerung
Nutzung der Schaltungen
Vor dem Einbau der Schaltungen ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Prüfmontage an 1 (einer) Schaltung durchzuführen und den Einbau der übrigen Schaltungen erst nach der Feststellung der Richtigkeit der Prüfmontage vorzunehmen.
Im Falle der Nichtdurchführung der Prüfmontage nach Punkt 1 trägt der Lieferer keine Verantwortung für den durch den Auftraggeber getragenen Schaden.
Zahlung
Der Lieferer nimmt die Auftragsdurchführung seitens neuer Auftraggeber und Privat-Kunden nach ihrer vorigen Einbringung der Forderungen auf Grund der Proforma-Rechnung vor.
Nach ersten drei Transaktionen, die auf Grund der Proforma-Rechnung geregelt werden, kann sich der Lieferer mit verlängerter Zahlungsfrist einverstanden erklären.
Das Einverständnis mit der Zahlung nach der Auftragsdurchführung kann nach der Lieferung der folgenden Unterlagen durch den Auftraggeber ausgedrückt werden: a) des aktuellen Auszuges aus dem Landesgerichtsregister oder der Bescheinigung über den Eintrag in das zuständige Register, b) der Kopie der Bescheinigung über die Erteilung einer Steuernummer NIP, c) der Kopie der Bescheinigung über die Erteilung einer statistischen Nummer REGON, d) des gefüllten Antrags auf mögliche Zahlungen per Überweisung (Link).
Bei nicht termingerechten Zahlungen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die überfälligen Zahlungen zuzüglich Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, ab der Zahlungsfrist der tatsächlichen Zahlung gerechnet, zu erbringen.
Zum Zeitpunkt der Verrechnung der Überweisung steht dem Lieferer das Eigentum der Schaltungen zu.
Gewährleistung
Bei geprüften Schaltungen erteilt der Lieferer eine unbefristete Gewährleistung für elektrische Mängel
Der Lieferer erteilt eine 12-Monate-Gewährleistung für materielle Schäden.
Beanstandungen
Bei der Einreichung der Beanstandung ist der Auftraggeber verpflichtet, das eingetretene Problem zu beschreiben, indem er die Photos der fehlerhaften Schaltungen beifügt. Innerhalb von 24 Stunden ab Erhalt der Anmeldung der Beanstandung setzt sich der Lieferer in Kontakt mit dem Auftraggeber, um weitere Maßnahmen festzulegen.
Die Verantwortung des Lieferers ist aus der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die beanstandeten Schaltungen auf irgendwelche Weise verändert wurden, sofern solch ein schriftliches Einverständnis mit so einer Veränderung früher nicht zugeschickt wurde.
Die beanstandeten Schaltungen sollten an die Adresse des Lieferers zugeschickt werden.
Die Anmeldung der Beanstandung befreit den Auftraggeber von der Zahlungserbringung für die erhaltene Ware nicht
Urheberrechte
Der Auftraggeber erklärt, dass er über alle erforderlichen Urheberrechte für die an Lieferer gelieferten Entwürfe für die Herstellung bzw. Preisabrechnung verfügt.
Vertraulichkeit
Der Lieferer sichert volle Vertraulichkeit der zugeschickten Daten, was durch die mögliche Vertragsunterzeichnung (NDA – Verschwiegenheitsvereinbarung) gewährleistet sein kann.